Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der S&S Druckfarben GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle Angebote, Verträge, Vereinbarungen und Lieferungen der Schuite & Schuite Druckfarben GmbH („S&S Druckfarben GmbH“ oder „Verkäufer“). Bei Auftragserteilung erklärt sich der Leistungsempfänger („Käufer“) mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind und vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten die gesetzlichen Reglungen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für die S&S Druckfarben GmbH unverbindlich, auch wenn die S&S Druckfarben GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Käufer erklärt, nur zu seinen Bedingungen abnehmen zu wollen. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, die Erbringung von Leistungen oder das Entgegennehmen von Zahlungen bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. Vorsorglich wird entgegenstehenden Bedingungen bereits jetzt widersprochen.
1.2 Die Verkaufsbedingungen ergänzen etwaige zwischen den Parteien getroffene Rahmenvereinbarungen. Werden abweichende Individualabreden getroffen, gelten die Verkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend.

2. Vertragsschluss
Die Angebote der S&S Druckfarben GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung durch die S&S Druckfarben GmbH zustande.

3. Preise
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die von der S&S Druckfarben GmbH angegebenen Preise frei Haus. Die Umsatzsteuer ist in der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich zu entrichten.
3.2 Die S&S Druckfarben GmbH ist bei einer nach Vertragsschluss eintretenden Erhöhung der marktüblichen Kosten eines Produktes um mehr als 10% berechtigt, einseitig eine angemessene Preiserhöhung im Sinne des § 315 BGB vorzunehmen, wobei unter Einbeziehung von Billigkeitserwägungen die jeweilige Kostenveränderung der Maßstab sein soll. Dieses Recht besteht nicht, wenn sich der Liefertermin innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Vertrages befindet. Dies gilt nicht bei Waren, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert werden.
3.3 Soweit S&S Druckfarben GmbH den Preis aufgrund einer Kostensteigerung erhöht, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu, wobei die Parteien die jeweiligen Kosten der Rückabwicklung selbst zu tragen haben. Die S&S Druckfarben GmbH verpflichtet sich, den Käufer bei Beginn der Rücktrittsfrist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Der Käufer muss den Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber S&S Druckfarben GmbH erklären. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.

4. Lieferungen, Liefertermine, Lieferverzug
4.1 Teillieferungen und -leistungen sind in angemessenem Umfang zulässig.
4.2 Überschreitet die S&S Druckfarben GmbH einen vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin oder erfüllt eine sonstige vertragliche Verpflichtung nicht rechtzeitig, ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn sie vom Gesetz ausgeschlossen ist.
4.3 Erfolgt die Lieferung oder Leistung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist und will der Käufer daher von seinem Recht zum Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, der S&S Druckfarben GmbH dies zuvor ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Ist die Nachfristsetzung gesetzlich entbehrlich, genügt die Anzeige der Lieferung oder Leistung.

5. Leistungs- und Lieferort, Gefahrübergang
Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, wird der Leistungs- und Lieferort sowie der Zeitpunkt des Gefahrüberganges in Übereinstimmung mit den Incoterms der Internationalen Handelskammer (Incoterms 2000) festgelegt. Wurde keine Einzelfallabsprache getroffen, so soll grundsätzlich die Klausel „frei Haus“ gelten.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung Vermischung oder Vermengung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/ Verbindung/ Vermischung oder Vermengung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6.3 Eine etwaige Be oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
6.4 Übersteigt der Wert der S&S Druckfarben GmbH zustehenden Sicherungen die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20%, ist S&S Druckfarben GmbH auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Zugrunde zu legen ist der Nettorechnungswert, den S&S Druckfarben GmbH dem Käufer berechnet hat.
6.5 Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insol¬venzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.6 Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten einschließlich Gerichts und Anwaltskosten verpflichtet, die dem Verkäufer durch Inter¬ventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
6.7 Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für S&S Druckfarben GmbH auf eigene Kosten sorgfältig aufzubewahren und instand zu halten sowie nach den Maßstäben eines sorgfältigen Kaufmannes gegen Verschlechterung, Untergang und Verlust zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Verschlechterung, Untergangs oder Verlustes tritt der Käufer bereits hiermit an die dies annehmende S&S Druckfarben GmbH ab.
6.8. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

7. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die S&S Druckfarben GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien. In diesen Fällen verschieben sich die vereinbarten Fristen und Termine zur Erbringung der geschuldeten Leistung bis das Ereignis beendet ist. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere: Energie und Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe in eigenen und fremden Betrieben, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausbleiben Zulieferungen Dritter, Betriebsstörungen und sonstige von keiner der Parteien zu vertretende Umstände. Das Ereignis der höheren Gewalt ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Bereits erbrachte Leistungen eines Vertragspartners sind auf Verlangen des anderen Vertragspartners unverzüglich zu erstatten

8. Rechnung und Zahlung
8.1 Der Käufer hat den Kaufpreis zu der vereinbarten Zahlungsbedingung zu begleichen. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung an die Bankverbindung der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, zu leisten, an die wir die gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch den Eigentumsvorbehalt hat die S&S Druckfarben GmbH auf dieses Institut übertragen.
8.2 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.3 Befindet sich der Käufer der S&S Druckfarben GmbH mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
8.4. Die S&S Druckfarben GmbH ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.

9. Mängelgewährleistung, Schadensersatz Haftungs-ausschluss
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, ggf. mit Hilfe von Schnelltests. Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen S&S Druckfarben GmbH – sofern keine anderen gesetzlichen Meldefristen vorgesehen sind – spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Käufer Beanstandungen und Mängelrügen nicht rechtzeitig anzeigt, gilt die Lieferung und Leistung der S&S Druckfarben GmbH im Hinblick auf die nicht rechtzeitig oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. den nicht rechtzeitig oder nicht formgerechten Mangel als mangelfrei. Nimmt der Käufer die Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich schriftlich vorbehält.
9.2 Der Käufer kann aus der Mangelhaftigkeit der Lieferung und Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung und Leistung vorliegt. Soweit die Lieferung und Leistung mangelhaft ist, kann das S&S Druckfarben GmbH nach eigner Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist S&S Druckfarben GmbH Gelegenheit innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.3 Ferner kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz und Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Auf den Schadens- und Aufwendungsersatz finden im Übrigen Ziffer 9.6 und 9.7 Anwendung.
9.4 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen S&S Druckfarben GmbH bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes gilt die vorstehende Regel entsprechend.
9.5 S&S Druckfarben GmbH übernimmt die Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung nur insoweit, als dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Im Übrigen obliegt dem Käufer das Eignungs- und Verwendungsrisiko.
9.6 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen S&S Druckfarben GmbH, deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen bestehen nur, soweit S&S Druckfarben GmbH, deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten des Vertragsverhältnisses ist die Haftung des S&S Druckfarben GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal €1 Million oder den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware bzw. Leistung, sofern dieser Wert €1 Million übersteigt.
9.7 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit S&S Druckfarben GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder für grobes Verschulden oder für Verzug im Falle der Vereinbarung eines fixen Liefertermins oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.
9.8 Gewährleistungs-, Schadensersatz und Aufwendungs-ersatzansprüche des Käufers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Außerordentliche Kündigung
S&S Druckfarben GmbH ist – unbeschadet anderweitiger gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungs- und Rücktrittsrechte – berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer fristlos zu kündigen und dadurch nicht die Anwendung der §§ 103 bis 118 InsO ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 119 InsO), wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird, wenn der Käufer ohne rechtfertigenden Grund fälligen wesentlichen Verpflichtungen gegenüber S&S Druckfarben GmbH nicht nachkommt, wenn eine erhebliche Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Käufers eingetreten ist oder wenn sonstige, unvorhergesehene, von S&S Druckfarben GmbH nicht zu vertretende Ereignisse die Grundlage des Vertrages wesentlich verändern. Diese Berechtigung gilt nach den erfüllten Voraussetzungen für eine Kündigung nur dann, wenn die Interessen beider Seite angemessen berücksichtigt worden.

11. Geheimhaltung, Werbematerial
11.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle von S&S Druckfarben GmbH erhaltenen oder in sonstiger Weise aus dem Bereich des S&S Druckfarben GmbH oder eines anderen Unternehmens der S&S Druckfarben GmbH Gruppe bekannt gewordenen nicht offenkundigen Informationen, Kenntnisse und Unterlagen, z.B. technische und sonstige Daten, Messwerte, Technik, Betriebserfahrung, Know-how, Zusammensetzungen und sonstige Dokumentationen (nachstehend Informationen genannt) geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur zum Zwecke der Abwicklung des jeweiligen Warenkaufes zu verwenden. Der Käufer verpflichtet sich, alle hiernach körperlich übermittelten Informationen, wie Unterlagen, Muster, Proben oder ähnliches nach entsprechender Aufforderung durch S&S Druckfarben GmbH unverzüglich an S&S Druckfarben GmbH zurück zu geben, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. S&S Druckfarben GmbH stehen die alleinigen Eigentums- und Urheber- sowie und jegliche gewerbliche Schutzrechte an den unter Punkt 11.1 genanten Informationen zu.
11.2 Der Käufer ist ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Einwilligung S&S Druckfarben GmbH nicht befugt, auf die mit S&S Druckfarben GmbH bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/oder Werbematerial Bezug zu nehmen.

12. Weitere Bestimmungen
12.1 Die Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte abgetreten werden. Außer es handelt sich bei der Abtretung
a) um einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer oder
b) um ein anderes Recht, das der Käufer gegen den Verkäufer hat, wenn
aa) beim Verkäufer ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder
bb) berechtigte Belange des Käufers an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verkäufers an dem Abtretungsausschluss überwiegen. (Buchstabe a gilt nicht für Ansprüche aus Zahlungsdiensterahmenverträgen).
12.2 Soweit mit dem Käufer im Einzelfall nichts anders schriftlich vereinbart ist, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl
13.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).13.2 Gerichtsstand ist der Sitz S&S Druckfarben GmbH oder Mainz, wenn der Käufer Kaufmann ist.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz S&S Druckfarben GmbH oder Mainz, wenn der Käufer ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist.